[472] Baulehen (Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück Feld gegen Übernahme der Verpflichtung zu dessen Anbau und Erstattung eines Teiles vom Ertrag an den Lehnsherrn; auch ein solches Feld selbst. Gab der Bauer den Anbau auf, so verlor er das Lehen.