Baulebung

[472] Baulebung (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Grundhörigen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen das beste Kleid, später in der Regel in Geld verwandelt, blieb nach Aufhebung der Leibeigenschaft bisweilen auch auf Gütern freier Bauern haften; durch die moderne Gesetzgebung, teils gegen Entschädigung, beseitigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 472.
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