Beschränkter Untertanenverstand

[750] Beschränkter Untertanenverstand, ein in ironischem Sinn vielgebrauchter Ausdruck, verdankt seine Entstehung einem Erlaß des preußischen Ministers v. Rochow vom 15. Jan. 1838, worin dieser seinen Unwillen über eine Beifallsadresse der Elbinger Bürger an ihren Landsmann Albrecht, einen der »Göttinger Sieben«, aussprach. Es hieß da unter anderm: »Es ziemt dem Untertanen nicht, an die Handlungen des Staatsoberhaupts den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermut ein öffentliches Urteil über die Allgewalt derselben anzumaßen.«

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 750.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: