[781] Beurten (holl., spr. bör-, »Gesellschaften, Gilden«), Vereinigungen von Schiffseigentümern (Beurtmännern), um bei Fluß- und Seeschiffahrt Regelmäßigkeit in den Fahrten zu erzielen. Jedes zu diesen Verbänden gehörige Fahrzeug darf nur eine gewisse Zeit auf Ladung warten und muß dann dem nächstfolgenden, dem Buglieger, Platz machen. Diese von den B. kontrollierte Einrichtung (Rang-, Reihe- oder Beurtschiffahrt) hat den Zweck, durch Aufhebung der Konkurrenz unter den Beteiligten der Segelschiffahrt Vorteile zu verschaffen, verfehlt.