[781] Beust, 1) Joachim von, berühmter Gelehrter, geb. 1522 in Möckern, 1551 Professor zu Wittenberg, 1580 Konsistorialrat in Dresden, starb 1597. Von seinen Schriften wurde die »Enarratio evangeliorum et epistolarum« elfmal aufgelegt.
2) Ernst August, Graf von, Berg- u. Hüttenmann, geb. 21. Nov. 1783 in Altenburg, gest. 5. Febr. 1859, studierte in Freiberg und Göttingen, wurde im Königreich Westfalen Generalinspektor der Hütten, Salinen und des Bergwesens, 1812 Generaldirektor der Salinen des Großherzogtums Frankfurt, trat später in das preußische Finanzministerium, wurde nach 1815 Berghauptmann in der Rheinprovinz und war 184048 Oberberghauptmann. Außer der wohltätigen Gesetzgebung von 1851 bereitete er namentlich auch die geognostische Aufnahmedes ganzen Landes vor.
3) Friedrich Konstantin, Freiherr von, Berg- und Hüttenmann, geb. 13. April 1806 in Dresden, gest. 22. März 1891 in Torbole am Gardasee, studierte seit 1822 in Freiberg, Göttingen und Leipzig, wurde 1835 Bergamtsassessor in Freiberg, 1836 Bergmeister zu Marienberg und 1838 Bergrat in Freiberg. 1842 mit der Direktion des Oberbergamtes[781] beauftragt, ward er 1843 Berghauptmann und Blaufarbenkommissar und 1851 Oberberghauptmann. 1867 ging er nach Wien als Generalinspektor des zisleithanischen Berg-, Hütten- und Salinenwesens. Er schrieb: »Kritische Beleuchtung der Wernerschen Gangtheorie« (Freiberg 1840); »Geognostische Skizze der wichtigsten Porphyrgebilde zwischen Freiberg, Frauenstein, Tharandt und Nossen« (das. 1835).
4) Friedrich Ferdinand, Graf von, sächsischer und österreich Staatsmann, Bruder des vorigen, geb. 13. Jan. 1809 in Dresden, gest. 24. Okt. 1886 auf seinem Schloß Altenberg bei Wien, studierte in Göttingen und Leipzig Staatswissenschaften, trat 1831 in den Staatsdienst, war 183640 Legationssekretär in Berlin und Paris, ging Ende 1841 als Geschäftsträger nach München und 1846 als Ministerresident nach London. Nachdem er seit Mai 1848 Gesandter in Berlin gewesen, übernahm er 24. Febr. 1849 im Ministerium Held die Verwaltung des Auswärtigen. Er erklärte sich gegen die Annahme der Reichsverfassung, wodurch der Maiaufstand in Dresden hervorgerufen wurde, zu dessen Unterdrückung B. die Hilfe Preußens anrief. Im Ministerium Zschinsky übernahm er auch noch das Portefeuille des Kultus und vertauschte es 1853 gegen das des Innern. Seitdem war sein Einfluß maßgebend für die Politik Sachsens. Er schloß zwar 30. Mai 1849 das Dreikönigsbündnis mit Preußen ab, trat aber auf Grund eines geheimen »Vorbehalts« bald wieder davon zurück und schlug nun eine antipreußische Richtung mit Anschluß an Österreich ein. In der innern Politik galt er als die Seele der Reaktion, die er durch Beschränkung der Presse und des Vereinswesens, durch streng kirchliche Richtung in Schule und Kirche, überhaupt durch bureaukratisch-polizeiliche Überwachung aller freiern Regungen durchzuführen bemüht war. 1854 einigte er sich in der Bamberger Konferenz im Gegensatze zu Österreichs antirussischer Neutralität mit den Vertretern der übrigen Mittelstaaten über eine Sonderstellung. Als die nationale und liberale Bewegung in Deutschland und Sachsen 1859 lebhafter wurde, gab sich B. den Anschein, als wenn er ihr eifrigster Anhänger wäre, und trat mit dem Bundesreformprojekt vom 15. Okt. 1861 hervor, das die lose Vereinigung der deutschen Staaten aufrecht erhielt, zugleich aber neben der Bundesversammlung auch den Vertretern des deutschen Volkes Anteil an der Entscheidung über die deutschen Angelegenheiten gestattete. Später bot ihm die schleswig-holsteinische Frage Anlaß, sich populär zu machen. B. erhielt 1864 vom Bundestag den Auftrag, an den Londoner Konferenzen neben den Gesandten Österreichs und Preußens als Vertreter des Deutschen Bundes teilzunehmen; jede willkürliche Teilung Schleswigs zurückweisend, hielt er an dem Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung fest. Auch bei den weitern Phasen des schleswig-holsteinischen Streites vertrat er insofern die Sache des Bundes, als er die Entscheidung der Streitfrage diesem anheimgestellt wissen wollte. Da zuletzt auch Österreich diesen Weg betrat, während Preußen dagegen protestierte, galt B. für den hauptsächlichsten Förderer der wachsenden Zwietracht zwischen den deutschen Großmächten und des Bündnisses, das 1866 die Mittelstaaten mit Österreich schlossen. Als der Ausgang des Krieges seine Stellung unhaltbar machte, wurde er als Minister des Auswärtigen und des kaiserlichen Hauses nach Wien berufen (Oktober 1866), nachdem er schon unmittelbar nach Königgrätz von Franz Joseph nach Paris (vergeblich) entsandt worden war, um Napoleon zur Hilfeleistung für Österreich zu bestimmen. Der Grund für seine Berufung nach Österreich lag in der Erwartung, daß er die in Deutschland noch immer starke Opposition gegen Preußen zu organisieren verstehen werde. B. brachte über den Kopf der österreichischen Volksvertretung hinweg und mit erheblichen Zugeständnissen auf Kosten Zisleithaniens (Februar 1867) den Ausgleich mit Ungarn zustande. In Österreich trat das verfassungsrechtliche Interim mit B. als Ministerpräsidenten ein, das nach Einberufung des Reichsrats auf den 20. Mai 1867 den Ausgleich mit Ungarn und die »Dezember-Verfassung« durchzuführen hatte. Am 23. Juni zum Reichskanzler ernannt, stützte er sich zunächst auf das liberale Deutschtum, aus dem nach Beendigung des Interims 30. Dez. das »Bürgerministerium« (Fürst Karl Auersperg und Graf Taaffe) gebildet wurde. In dem für Österreich und Ungarn gemeinsamen Ministerium leitete der Reichskanzler B. (5. Dez. 1868 in den Grafenstand erhoben) das Ministerium des Äußern. Dabei besaß er auf die innerpolitischen Angelegenheiten in Österreich großen, wenn auch nicht genau bestimmbaren Einfluß; insbes. die tatkräftige Haltung des Monarchen und der Regierung wegen Beseitigung des Konkordats schrieb man seinem Eingreifen zu. Seine Pläne bezüglich der äußern Politik Österreichs litten 1870 Schiffbruch. Da er früh erkannt hatte, daß die Deutschen Österreichs sich nicht für einen Krieg gegen Deutschland gewinnen ließen, setzte er bald die Entlassung des deutschen Bürgerministeriums durch. Als aber im Kronrat über die Stellung Österreichs zum ausgebrochenen deutsch-französischen Kriege beraten wurde, siegte die Ansicht des ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Julius Andrassy, und die Monarchie wahrte die Neutralität, trotzdem B. dem französischen Minister Gramont die österreichische Allianz zugesagt haben soll. Als dann in Österreich die Ära Hohenwart anbrach, erklärte B. in einer Denkschrift an den Kaiser die Fundamentalartikel für unvereinbar mit dem ungarischen Ausgleich und stürzte mit Unterstützung Andrassys das Ministerium (30. Okt. 1871). Da nach dem Kriege von 1870, 71 der Gedanke an »Revanche für Sadowa« in Österreich vollkommen verstummte, wurde 6. Nov. 1871 B. als Reichskanzler durch Andrassy ersetzt. B. ging zunächst als Botschafter nach London und 1878 nach Paris, wurde aber 1882 wegen seiner offen geäußerten Franzosenfreundlichkeit veranlaßt, seine Entlassung zu nehmen. Nach seinem Tod erschienen seine Denkwürdigkeiten: »Aus drei Vierteljahrhunderten« (Stuttg. 1887, 2 Bde.), die nur einen geringen geschichtlichen Wert besitzen. Vgl. auch Ebeling, Fr. Ferd., Graf von B., sein Leben und Wirken (Leipz. 1870, 2 Bde.); »Graf B. und Österreichs Nationalitätspolitik« (Pest 1871); »Die österreichisch-ungarische Monarchie und die Politik des Grafen B. 18661870, von einem Engländer« (Baron Worms, Leipz. 1870, apologetisch).
5) Karl Louis, Graf von, herzoglich sachsenaltenburg. Staatsminister, geb. 12. Febr. 1811 in Friedrichstanneck (Altenburg) aus der ältern gräflichen Linie, gest. 14. April 1888 in Altenburg, studierte die Rechte, trat 1834 in den preußischen, 1838 in den altenburgischen Staatsdienst, wurde 1842 Kreishauptmann und im November 1848 Präsident des Ministeriums. Bei der Resignation des Herzogs Joseph 30. Nov. 1848 nahm er seine Entlassung. trat jedoch nach dem Regierungsantritte des Herzogs Georg in das von v. d. Gabelentz neugebildete Ministerium und[782] erhielt nach dem Rücktritte des letztern abermals den Vorsitz. Von 1840 bis Februar 1848 war er Mitglied der Landschaft, als Minister vereinbarte er mit ihr an Stelle des demokratischen Wahlgesetzes vom April 1848 ein neues, dem preußischen nachgebildetes, vom 3. Aug. 1850. Er begleitete im Mai 1850 den regierenden Herzog zum Unionsfürstenkongreß nach Berlin und vollzog als altenburgischer Bevollmächtigter auf den Dresdener Konferenzen den Anschluß seines Landes an Preußen. Nachdem er 1853 aus dem altenburgischen Staatsdienst ausgeschieden war, vertrat er bis 1867 die thüringischen Staaten am preußischen Hof.
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