[19] Blankett (franz. Carte blanche, engl. Blank charter, ital. Carta bianca), ein zur Ausfüllung bestimmtes Stück Papier, ein nur mit einer Namensunterschrift versehenes leeres Blatt Papier, endlich eine unvollständige Urkunde. Nach § 269 des Reichsstrafgesetzbuches wird wegen unbefugter Blankettausfüllung bestraft, wer einem mit der Unterschrift eines andern versehenen Papierunbefugt einen urkundlichen Inhalt gibt oder bei der Ausfüllung desselben über den Umfang seiner Befugnis hinausgeht. Auch soviel wie Blankowechsel (s.d.).