Brüche

[474] Brüche (Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen, auch Frevel genannt, die beim Brüchtengericht untersucht wurden, und deren Strafe in Geld bestand, als auch diese Strafen selbst, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Täters in gelindere, nicht verstümmelnde körperliche Züchtigungen verwandelt wurden. Daher nannte man diese Übertretungen auch »Sachen, die an Haut und Haar gehen«. Hohe B. dagegen, auch Ungerichte genannt, waren Verbrechen, »welche an Hals und Hand gingen«, d. h. Todesstrafe oder eine verstümmelnde Strafe nach sich zogen. Diese gehörten vor die Zent- oder Halsgerichte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 474.
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