Halsgericht

[668] Halsgericht ist veralteter Ausdruck für ein Gericht, das über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen bedrohte (»peinliche«) Verbrechen abzuurteilen hatte; auch soviel wie hochnotpeinliches H.; dann Ort der Vollziehung der Todesstrafe. Hochnotpeinliches H. hieß die öffentliche Kriminalgerichtssitzung, die früher der Vollstreckung eines Todesurteils am Richtplatz selbst vorherzugehen pflegte, und worin der zum Tode Verurteilte in Gegenwart des Kriminalrichters und der Schöppen nochmals über seine Schuld vernommen, dann das Todesurteil vorgelesen, hierauf der Stab über ihn gebrochen und, nach geschehener Umfrage bei den Schöppen und Umwerfung der Stühle und Bänke, der dabei gegenwärtige Scharfrichter zur sofortigen Vollstreckung des Todesurteils angewiesen wurde. Dieser Gebrauch war ein Überbleibsel der alten öffentlichen Rechtstage (Malefizrechtstage).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 668.
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