Brüche

[353] Brüche (Brüchte, Rechtsw.), in Niederdeutschland 1) so v.w. geringe Verbrechen; 2) Si rase, bes. Geldstrafe. Daher Brüchen, ein Verdrechen durch Geldstrafe strafen. Brüchenanschlag, Bestimmung des Tages zur Taxirung der Strafgefälle. Brüchengericht, Gericht, welches nur über geri nge Vergehen (z.B. Holzfrevel) richtet u. nur Geldstrafen auferlegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 353.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika