[353] Brüche (Brüchte, Rechtsw.), in Niederdeutschland 1) so v.w. geringe Verbrechen; 2) Si rase, bes. Geldstrafe. Daher Brüchen, ein Verdrechen durch Geldstrafe strafen. Brüchenanschlag, Bestimmung des Tages zur Taxirung der Strafgefälle. Brüchengericht, Gericht, welches nur über geri nge Vergehen (z.B. Holzfrevel) richtet u. nur Geldstrafen auferlegt.
Brockhaus-1911: Brüche · Bruche
Pierer-1857: Bruche