Brandmarkung

[320] Brandmarkung (Stigma), das Einbrennen von Zeichen (Brandmalen) auf einen Teil des Leibes, als Strafe oder Verschärfung von Strafen, auch zum Zweck der Wiedererkennung. Bei den Römern fand die B. statt als Strafe; entlaufenen Sklaven wurde ein F (fugitivus), Verleumdern ein C (calumniator) auf die Stirn eingebrannt. Ebenso wurden zu Zwangsarbeit in den Bergwerken Verurteilte an Händen und Ohren durch B. gekennzeichnet. In Frankreich bestand die B. bis 1832 für die Galeerensklaven, denen ein T F (travaux forcés) eingebrannt wurde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 320.
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