[442] Brockmannen (Brockmänner), ostfriesischer Stamm, der im Mittelalter die aus acht Kirchspielen bestehende hannöversche Landschaft Brockmerland (zwischen Emden und Norden) bewohnte und ohne Landesherren lebte. Die Landesverfassung regelte ihr gefundenes Recht, das, in 220 Artikeln (Küren) bestehend, im 13. Jahrh. ausgezeichnet ist und zugleich ein Denkmal altfriesischer Sprache darstellt (hrsg. von Wiarda, Berl. 1820; v. Richthofen, Haag 1866). Die B. kannten weder Häuptlinge noch Adel, noch einen Einfluß der Priester. Sie entrichteten keine Abgaben, und die Strafgelder flossen in die Gemeindekassen. Das Land zerfiel in vier Quartiere, jedes mit seinem durch die Gemeinden gewählten Richter. der, auf ein Jahr gewählt, der Volksversammlung verantwortlich war. Den Richtern zur Seite standen vom Volk auf ein Halbjahr gewählte und beaufsichtigte Talemen (Sprecher), die jene überwachen und nötigenfalls zur Verantwortung ziehen mußten. Zum Schutz der innern und äußern Sicherheit mußte jeder Brockmanne auf das durch den Richter gegebene Feuerzeichen mit den Waffen erscheinen. Diese demokratische Verfassung dauerte bis in die Mitte des 11. Jahrh., wo die B. einen Häuptling an ihre Spitze stellten.