[718] Camerarĭus (lat., »Kämmerer«), Aufseher des Schatzes der fränkischen Könige, Vorsteher der päpstlichen Schatzkammer, überhaupt Bezeichnung eines Vermögensverwalters, z. B. bei Dom- und Ruralkapiteln; in Schottland ehedem ein umherreisender Gerichts- und Polizeivisitator. In Klöstern wird der Zeugmeister C. genannt.