Charâdsch

[880] Charâdsch (arab.), in der Türkei der Tribut, den die christlichen Vasallenstaaten an den Sultan zahlten;[880] auch das Kopfgeld, das alle nichtmohammedanischen Untertanen des Sultans (Raja) entrichten mußten, und wovon einzelne nur infolge besonderer Konventionen befreit waren. Dieser C. ist durch den Hattischerif vom 18. Febr. 1856 abgeschafft worden; an seine Stelle trat die Steuer für Befreiung vom Militärdienst (Bedel), die von der männlichen Bevölkerung aufgebracht wird. In Ägypten heißt Charâg (Scharâg) die Grundsteuer (s. Ägypten, S. 190).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 880-881.
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