[865] Charadsch (arab., Staatseinnahme), in der Türkei 1) der Tribut, welchen die Moldau u. Walachei bezahlt; 2) (Charadschi Rais), früher Kopfgeld, welches alle nicht muhammedanische Unterthanen des Sultans (Radschas), mit Ausnahme der Bedienten fremder Gesandten, bezahlten. Fremde Unterthanen in islamitischen Ländern waren davon nur kraft besonderer Conventionen befreit. Das Ch. wurde von Charadschies (Koldschi) eincassirt. Ch. Kiagad, Scheine od. Zettel, vom Kopfsteuerrechnungs-Bureau über den Ch. ausgestellt. Der Ch. ist durch den Hattischerif vom 18. Febr. 1856 abgeschafft.