Chef

[907] Chef (franz., spr. scheff, v. lat. caput), »Haupt«, Vorsteher, im deutschen Heer der Kommandeur einer Kompagnie, Eskadron, Batterie, außerdem der Inhaber der obersten Stelle bei Truppen oder Behörden. C. der Armee, bez. Marine (gewöhnlich der Monarch, bez. Kriegsherr), des Generalstabes der Armee, des Admiralstabes, der Abteilungen im Kriegsministerium, des großen Generalstabes, der Artillerieprüfungskommission, des Militär-, bez. Marinekabinetts. Ferner hat jedes Armeekorps einen C. des Generalstabes, ebenso die Generalinspektionen der Fußartillerie und des Pionier- und Ingenieurkorps. Letzteres ist mit den Festungen einem C. unterstellt, desgleichen das Militärreitinstitut, die Landgendarmerie etc. Zum C. (in Österreich Inhaber) eines Regiments werden fürstliche Personen oder verdiente Generale ernannt, die dann die Uniform dieses Regiments tragen. – Bei den deutschen Schutztruppen übernimmt der Truppenkommandeur mitunter auch die Verwaltung einer Station und heißt dann Stationschef.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 907.
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