[96] Chordienst (Choramt), in der römisch-katholischen Kirche ein Teil des kanonisch geregelten Gesang- und Gebetdienstes der Geistlichen und Mönche. Die alte Kirche hatte die Beobachtung der in der Synagoge üblichen Gebetzeiten dem Klerus wie den Laien zur Pflicht gemacht, aber auf 9,12 und 3 Uhr des Tages verlegt. Hierzu kam im 4. Jahrh. in den Klöstern das Gebet um Mitternacht, beim Anbruch des Tages und der Nacht sowie beim Schlafengehen. Durch die Vita canonica wurden diese Gebetstunden (s. Horae canonicae) den Kapiteln als C. zur Regel gemacht und ihnen bestimmte Gebete vorgeschrieben (s. Brevier). Die Sitte, die Gebetstunden gemeinsam abzuhalten, kam im Mittelalter immer mehr in Verfall, so daß seit dem 14. Jahrh. nur noch die Professen der Klöster und die Kanoniker zu dem öffentlichen und gemeinschaftlichen Gebet zu bestimmten Stunden im Chor, die übrigen Geistlichen aber zur privaten Verrichtung des täglichen Gebets verbunden sind.