Departemental-Kommission

[646] Departemental-Kommission (Commission départementale), in Frankreich ein Ausschuß von 4–7 Mitgliedern, den der Generalrat (s.d.) jährlich am Ende der Augusttagung wählt. Es soll möglichst jedes Arrondissement (Kreis) in der D. vertreten sein. Vorsitzender ist das älteste Mitglied. Die D. hat vor allem den Generalrat, während er nicht versammelt ist, zu vertreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 646.
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