Generalrat

[553] Generalrat (Conseil général), in Frankreich die Vertretung eines Departements. Er besteht aus gewählten Mitgliedern an Zahl gleich der Zahl der Kantone und wird seit dem Gesetz vom 5. April 1881 von denselben Wählern gewählt, von welchen auch die Munizipalräte und die Abgeordneten gewählt werden. Vgl. Departemental-Kommission.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.
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