Dignität

[4] Dignität (lat.), die mit einem Amt oder einer Ehrenstelle verbundene Auszeichnung, besonders auf kirchlichem Gebiet. Im weitern Sinne wird eine D, jedem Inhaber eines Kirchenamts, das mit irgend einer Präeminenz (Ehrenvorrang) versehen ist, beigelegt; im engern Sinne gehört zu einer D. ein Kirchenamt mit einer äußern Jurisdiktion, die im eignen Namen verwaltet wird (jurisdictio propria), mag sie nun ein ursprünglich selbständiges Recht (j. ordinaria) oder ein erst übertragenes (j. delegata) sein. Die Rechte der Inhaber von Dignitäten (Dignitare, s. d.) sind teils verschiedene kirchliche Ehren, teils bürgerliche Vorzüge, wie ein bestimmter Rang im Verhältnis zu den Staatsdienern und besonders Zuziehung zu den Ständeversammlungen u. dgl. In der evangelischen Kirche nehmen zwar die Bischöfe, Prälaten etc. eine ähnliche Stellung ein, entbehren aber, außer in England und Schweden, der äußern Gerichtsbarkeit. – In der Mathematik ist D. soviel wie Potenz (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 4.
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