[57] Distrikt (lat.), Bezirk, Unterabteilung einer Provinz, eines Kantons etc. In Bayern zerfallen die Kreise oder Regierungsbezirke in den Bezirksämtern unterstellte Verwaltungsdistrikte. Die Bezirksämter und die Magistrate der unmittelbar unter der Kreisregierung stehenden (»unmittelbaren«) Städte heißen Distriktsverwaltungsbehörden. Der Gemeindeverband des Distrikts ist die Distriktsgemeinde. Deren Organe sind der Distriktsrat, in dem die zugehörigen Ortsgemeinden und der höchstbesteuerte Grundbesitz vertreten sind, und für die laufende Verwaltung ein Distriktsausschuß von 46 Mitgliedern, die der Distriktsrat aus seiner Mitte wählt. Hier wie dort führt der Bezirksamtmann, Vorstand des Bezirksamts, den Vorsitz.
Meyers-1905: Swadlincote-Distrikt