[64] Divination (lat.), Ahnungsvermögen, Weissagungskraft, bei den Römern Inbegriff aller auf die Mantik bezüglichen Erscheinungen und Institute, Prodigien, Orakel, Augurien etc. (s. Mantik); in der altrömischen Rechtssprache ist D. die richterliche Untersuchung, welcher von mehreren Anklägern als der passendste auszuwählen sei, um bei einem Prozeß den Hauptankläger (suo nomine accusator) zumachen, während die übrigen als Subscriptores jenem beitraten.