[199] Divinatĭon (v. lat. Divinatio), 1) Weissagung, s.d.; daher Divinationsvermögen, das Vermögen, gewisse zukünftige Begebenheiten durch ein dunkles Gefühl voraus zu empfinden, od. auf Grund feststehender Thatsachen namentlich in der Politik, die zukünftige Gestaltung der Dinge mit Wahrscheinlichkeit vorhersehen. Daher Divinatorisch, errathend; Diviniren, ahnen, voraussagen, errathen; 2) (röm. Ant.), die richterliche Untersuchung, wem von Mehreren, welche Jemand anklagen wollen, die Anklage zustehe; der Erwählte hieß dann Accusator, welchen die Übrigen als Mitkläger (Subscriptores) unterstützten.