[433] Eidam, altes deutsches Wort für Schwiegersohn; das Wort wird von Eid abgeleitet und damit erklärt, daß die Verlobung ursprünglich eine eidliche Zusage des Gewalthabers über die Frau an den Bräutigam enthielt. Im Sachsenspiegel heißt der Bräutigam. der. dem sie gesworn ist.