Einmauerung

[462] Einmauerung, weitverbreitete Sitte, beim Bau eines Hauses oder Tores ein lebendes Wesen im Fundament einzumauern (vgl. Bauopfer). Bei den Römern war lebendige E. in ein Grabgewölbe die Strafe für Vestalinnen, die das Gelübde der Keuschheit gebrochen hatten. Ebenso wurden im Mittelalter wegen desselben Vergehens Nonnen in den Klostergewölben eingemauert; andre, sogen. Reklusen, ließen sich zur Erl angung größerer Heiligkeit freiwillig einmauern bis auf eine Öffnung, durch die sie Nahrung erhielten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 462.
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