[519] Eisenbahnbuchhändler sind auf den größern Bahnhöfen bestellt, um für das reisende Publikum die neuesten Zeitungen, Zeitschriften und andre Lesestoffe feilzuhalten. Die Preise der Zeitungen etc. bedürfen vertragsgemäß der verwaltungsseitigen Genehmigung. Auch wird darauf gehalten, daß keine Schriften etc. anstößigen Inhalts verkauft werden.