Eisenbahnfundbureaus

[527] Eisenbahnfundbureaus haben die Aufgabe, die im Bereich der Eisenbahnen zurückgelassenen und an die Bahnverwaltung abgelieferten Gegenstände bis zur Rückgabe an die Berechtigten aufzubewahren, die Wiedererlangung solcher Gegenstände und ihre Rückgabe an die Berechtigten zu vermitteln und die nicht abgeforderten Gegenstände, deren Eigentümer nicht zu ermitteln sind, nach Ablauf einer bestimmten Frist (mindestens drei Monate), leicht verderbliche Gegenstände (Lebensmittel) sofort, zu verkaufen. Das Bahnpersonal ist zur Ablieferung der im Bahnbereich gefundenen Sachen an die vorgesetzten Dienstvorsteher verpflichtet, denen die Weitergabe an das betreffende Eisenbahnfundbureau obliegt. Zur Bequemlichkeit für das reisende Publikum liegen auf den Stationen Formulare zu Verlustanzeigen aus. Für die preußischen Staatsbahnen sind E. in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Köln, Halle a. S., Frankfurt a. M., Hannover und Magdeburg eingerichtet. Ähnliche Einrichtungen sind auch in andern Ländern getroffen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 527.
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