[771] Formulār (neulat.), die vorgeschriebene Weise einer Handlung, Rede oder Schrift; insbes. die Vorschrift, nach der Vollmachten, Kontrakte, Kurszettel, Wechsel u. dgl. abgefaßt werden sollen, amtlich jetzt vielfach durch das deutsche »Vordruck« (Vordruckblatt,-Bogen) ersetzt. Formulare im letztern Sinne werden entweder abgeschrieben oder, wenn sie im Druck hergestellt sind (Blanketten), ausgefüllt.