[552] Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften verfolgen den Zweck, den Eisenbahnverwaltungen durch leihweise Hergabe meist von Güterwagen deren Neubeschaffung in einer das mittlere Verkehrsbedürfnis überschreitenden Zahl zu ersparen und wohl auch für neuentstehende Gesellschaften die Anschaffung eines eignen Wagenparks entbehrlich zu machen. Da es für größere Eisenbahnverwaltungen vorteilhafter ist, den nötigen Reservebestand an Wagen selbst zu halten und sich in dieser Beziehung von andern Unternehmungen unabhängig zu machen, so haben die E. mit der Vereinigung der Eisenbahn in den Händen weniger Gesellschaften oder staatlicher Verwaltungen an Bedeutung verloren. E. bestehen z. B. noch in Österreich (Wien), Ungarn (Budapest) und in Belgien (Brüssel). In gewissem Sinne gehören zu den E. auch die Eisenbahn-Schlafwagengesellschaften, welche die von ihnen erbauten Schlaf- und Erfrischungswagen auf den Hauptverkehrslinien laufen lassen (s. Eisenbahnbetriebsmittel).