[516] Eisenbahnbetriebsmittel sind die für den gesamten Beförderungsdienst erforderlichen Lokomotiven, Tender, Dampfwagen, Personen-, Post-, Gepäck- und Güterwagen. Nur kleinere Bahnen besitzen keine eignen E. Für gewöhnlich muß die Ausstattung der[516] dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen mit Betriebsmitteln mindestens den regelmäßigen Anforderungen des Personen-, Güter- und sonstigen (Vieh-) Verkehrs entsprechen. Die verhältnismäßig stärkste Ausstattung mit Betriebsmitteln auf das Kilometer weist England auf, dann folgt Belgien. Am schwächsten sind ausgestattet mit Lokomotiven und Güterwagen Schweden und Dänemark, mit Personenwagen Rußland und Schweden. Eine große Hauptsache ist neben der Beschaffenheit der E. das Maß ihrer Ausnutzung, das von der Tarifstellung wesentlich beeinflußt wird. Eine richtige Tarifpolitik (s. Eisenbahnpolitik) und Eisenbahnökonomie (s. d.) sucht ein möglichst hohes Maß der Ausnutzung zu erreichen. Bei den Güterwagen geschieht dies unter anderm auch durch (bei den preußischen Staatsbahnen neuerdings in größerm Umfange bewirkte) Erhöhung ihrer Tragfähigkeit, wodurch das Verhältnis der toten zur (möglichen) Nutzlast verbessert wird. Die Gesamtzahl der auf der Erde vorhandenen Lokomotiven wird auf 120,000 Stück mit 31/3 Mill. Pferdekräften, die Zahl der Personenwagen auf 310,000, der Güterwagen auf 31/3 Mill. geschätzt. Zu den der Personenbeförderung dienenden Eisenbahnbetriebsmitteln gehören außer den gewöhnlichen Personenwagen 1. bis 4. Klasse auch die Luxus- oder Palastwagen (Pullmann Cars), die außer Schlaf- und Badevorrichtungen auch Speiseräume, Lese- und Raucherabteilungen enthalten. Solche Wagen sind namentlich auf den großen durchgehenden amerikanischen Eisenbahnlinien vielfach im Gebrauch; ferner die Salonwagen, mit ähnlicher Einrichtung zum Gebrauch für hochstehende Persönlichkeiten, in einfacherer Ausstattung auch für Private gegen Entrichtung einer feststehenden Gebühr. Dann Eisenbahnschlafwagen, die auf allen Hauptreisewegen in den Nachtzügen laufen und teils von den Eisenbahnverwaltungen selbst, teils (in Europa) von der internationalen Schlafwagengesellschaft (Brüssel) gestellt und unterhalten werden. Sie bestehen gewöhnlich aus mehreren Abteilungen 1. und 2. Klasse zu je 2 und 4 Plätzen, die für die Nacht zu Betten hergerichtet werden. Die Eisenbahnschlafwagen stehen den Reisenden 1. und 2. Klasse gegen Zahlung einer besondern Gebühr zur Verfügung. Vorausbestellungen werden auf allen Stationen gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr oder der Depeschenkosten angenommen. Erfrischungs- (Restaurations-) Wagen laufen auf einzelnen längern Reisewegen in bestimmten Zügen und ermöglichen den Reisenden ohne längern Aufenthalt auf den Stationen die Einnahme von Mahlzeiten oder Erfrischungen. Diesem Vorteil, der eine Beschleunigung des Zugverkehrs gestattet, stehen die Nachteile einer stärkern Belastung der schnell fahrenden Züge durch die meist vierachsigen Erfrischungswagen sowie der Inanspruchnahme doppelter Plätze durch einen Teil der die Erfrischungswagen benutzenden Reisenden gegenüber. Aussichtswagen bestehen gewöhnlich nur aus einem größern Raum, dessen Wände nach drei Seiten hin mit großen, herunterzulassenden Fenstern versehen sind. Solche Wagen werden auf Bahnstrecken, die sich durch besondere Naturschönheit auszeichnen, an das Ende der Züge gestellt und stehen den Reisenden 1. Klasse ohne Nachzahlung, den Reisenden 2. Klasse gegen Zahlung einer Zuschlagsgebühr zur Verfügung. Vgl. Eisenbahnwagen und Eisenbahnzüge.