Eisernes Kreuz

[569] Eisernes Kreuz, preußischer, von König Friedrich Wilhelm III. 10. März 1813 in Breslau gestifteter Orden für Verdienst um das Vaterland im Kampf gegen Frankreich (s. Tafel »Orden I«, Fig. 11). In seiner Einfachheit und Wertlosigkeit sollte er an die schwere und eiserne Zeit erinnern, die ihn ins Leben rief. Die Dekoration bestand demzufolge aus einem eisernen, mit Silber eingefaßten geschweiften Kreuz, im obern Flügel mit dem gekrönten F. W., in der Mitte mit drei Eichenblättern, unten mit der Jahreszahl 1813. Der Orden hatte Großkreuze, Ritter erster und zweiter Klasse. Die Großkreuze vom Militär trugen den Orden doppelt so groß wie die Kreuze der andern Klassen an einem schwarzen Band mit weißer Einfassung, die vom Zivil an einem weißen Band mit schwarzer Einfassung um den Hals; die Ritter erster und zweiter Klasse an dergleichen Bändern im Knopfloch, die Ritter erster Klasse außerdem noch ein kleines Kreuz auf der linken Brust. Für Blücher allein war eine besondere Dekoration in Form eines goldenen Sternes mit einem daraufliegenden Eisernen Kreuz geschaffen worden. Am 3. Aug. 1841 errichtete Friedrich Wilhelm IV. eine Stiftung, nach der von den Inhabern des Eisernen Kreuzes erster Klasse 12 Senioren vom Offiziers- und 12 Senioren vom Soldatenstand jährlich 150 Tlr. und von den Inhabern des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse 36 Senioren aus dem Offiziers- und 36 Senioren aus dem Soldatenstand jährlich 50 Tlr. Ehrensold auf Lebenszeit erhielten. Am 19. Juli 1870, dem Tag der französischen Kriegserklärung und zugleich dem Todestag der Königin Luise, wurde der Orden im Sinne seiner ersten Stiftung vom König Wilhelm I. von Preußen mit den gleichen Klassen, Ordenszeichen und Bändern erneuert. Auf der glatten Vorderseite der Dekoration wurde das W mit der Krone und darunter die Jahreszahl 1870 angebracht. Die Besitzer der ersten Klasse führen den Titel Ritter, die der zweiten den Titel Inhaber. Das Großkreuz wird ausschließlich nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nach welcher der Feind seine Position verlassen mußte, desgleichen für die Wegnahme einer bedeutenden Festung oder für anhaltende Verteidigung einer Festung, die nicht in feindliche Hände gefallen, dem Kommandierenden verliehen. Die Zahl der 1870/71 an Deutsche (nicht bloß, wie früher, an Preußen ausschließlich) verliehenen Kreuze erster und zweiter Klasse beträgt 48,574. Durch Reichsgesetz vom 2. Juni 1878 wurde den Rittern des Eisernen Kreuzes erster Klasse, die es im Kriege gegen Frankreich 1870/71 in den untern Chargen bis zum Feldwebel einschließlich erworben hatten, sowie den Inhabern des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse, wenn sie zugleich das preußische Militärehrenzeichen zweiter Klasse oder eine diesem gleich zu achtende Dienstauszeichnung, die sie vor dem Kriege 1870/71 erhalten hatten, besitzen, eine Ehrenzulage von 3 Mk. monatlich bewilligt. – Außer an verdiente Krieger und Ärzte ist nach dem Kriege das Eiserne Kreuz auch an Regimenter verliehen worden, indem Fahnen und Standarten von Regimentern, die sich ausgezeichnet hatten, mit ihm geziert worden sind. Die Form des Eisernen Kreuzes kehrt auch nach dem Kriege vielfach in den Attributen des Deutschen Reiches wieder. Durch Kabinettsorder vom 18. Aug. 1895 wurde die Anlegung von Eichenblättern aus weißem Metall zum Bande des Eisernen Kreuzes von 1870/71 mit der Zahl 25 angeordnet. Vgl. v. Troschke, Das Eiserne Kreuz (4. Aufl., Berl. 1874); Schneider, Das Buch vom Eisernen Kreuz (das. 1872).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 569.
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