Eisernes Kreuz

[592] Eisernes Kreuz, preußischer, vom König Friedrich Wilhelm III. den 10. März 1813 in Breslau errichteter Orden für Verdienst um das Vaterland in dem Kampfe gegen Frankreich; ein eisernes, mit Silber eingefaßtes Kreuz, mit dem Namenszug F. W. im oberen Flügel, mit 3 Eichenblättern in der Mitte u. unten mit der Jahreszahl 1813. Es wurde blos an preußische Staatsbürger ausgegeben u. besteht in einigen Großkreuzen, die etwas größer um den Hals, in einer 1. Klasse, die ohne Band u. ohne Embleme u. Schrift auf der linken Brust angeheftet, u. in einer 2. Klasse, die im Knopfloch, von denen, welche sie im Kampf mit dem Feinde erworben hatten, an einem schwarzen u. weiß eingefaßten, u. von solchen, die sie im Civildienst erhalten hatten, an einem weißen u. schwarz eingefaßten Band getragen wird. Der Fürst Blücher erhielt für den Feldzug 1815 ein eigenes Großkreuz, mit Strahlen umgeben. Es wurde nur in den Feldzügen 1813–1815 vertheilt; doch erhalten es die dazu Vorgeschlagenen, welche es nicht erhielten, später durch Vererben von Verstorbenen an noch Lebende. Durch Cabinetsordre von 1839 erhielten sämmtliche Vorgeschlagene, die es nicht schon früher durch Vererben erhalten hatten, dasselbe auf einmal. König Friedrich Wilhelm IV. errichtete durch Cabinetsordre vom 3. August 1841 für die Inhaber des E-n K-es 1. Klasse eine Fundation, wonach 12. Senioren vom Offiziers- u. 36 Senioren vom Soldatenstande jährlich 150 Thaler, von den Inhabern des E-n K-es 2. Klasse 36 Senioren aus dem Offiziers- u. 36 Senioren aus dem Soldatenstande jährlich 50 Thaler Ehrensold auf Lebenszeit erhalten; jedoch nur solche Inhaber, welche u. so lange sie in Preußen wohnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 592.
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