Senĭor

[344] Senĭor (lat.), der Ältere, Gegensatz von Junior (s. d.); der Älteste einer Familie, insofern er ein Seniorat (s. d.) besitzt; der Vorsteher einer Gesellschaft oder Verbindung, besonders auf Universitäten, danach auch der Vertreter einer Fraktion des deutschen Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses (s. Seniorenkonvent).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 344.
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