[861] Ephēten (griech., »Bevollmächtigte«), ein in Athen seit Drakons Gesetzgebung bestehendes, aus den vornehmsten Adelsgeschlechtern gewähltes Richterkollegium von 51 Mitgliedern, die unter dem Vorsitz des Archon Basileus an drei Stätten (Areiopagos, Palladion und Delphinion) über Totschlag und Beihilfe zum Mord zu urteilen hatten. Im 4. Jahrh. wurde ihre Gerichtsbarkeit dem Volksgericht überwiesen. Vgl. Lange, Die E. und der Areopag vor Solon (Leipz. 1871); Philippi, Der Areopag und die E. (Berl. 1874).