Ewiger Landfriede

[205] Ewiger Landfriede, der auf dem Reichstag zu Worms 7. Aug. 1495 unter Kaiser Maximilian 1. gestiftete und nachmals öfters ergänzte und bestätigte Landfriede, wodurch jeder Gebrauch des Faustrechts als Landfriedensbruch erklärt und mit der Reichsacht bedroht wurde (s. Landfriede).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 205.
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