Expreßgutbeförderung

[227] Expreßgutbeförderung, die mit Personenzügen erfolgende Beförderung von Gütern, die sich nach Art, Umfang und Gewicht zur Verladung in den Pack-(Gepäck-)wagen eignen, wurde 1875 von süddeutschen Eisenbahnverwaltungen eingeführt, um dem Wettbewerb der Post zu begegnen, die durch das billige Porto für Pakete bis zu 5 kg einen großen Teil des Eilgutverkehrs an sich zog. Eine besondere E. besteht unter anderm bei den badischen, bayrischen und württembergischen Staatsbahnen, den pfälzischen Eisenbahnen und in den Direktionsbezirken Frankfurt a. M. und Mainz. Im übrigen können auf den preußischen Staatsbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen Güter aller Art, die sich zur Beförderung im Packwagen eignen, ohne Lösung von Fahrkarten zur tarifmäßigen Gepäckfracht, nach einem Mindestgewicht von 20 kg und zu einem Mindestsatz von 50 Ps. bei Personenzügen, 1 Mk. bei Schnellzügen, auf Gepäckschein befördert werden. Bei den österreichischen Staatsbahnen besteht eine ähnliche E., ebenso in der Schweiz und bei den belgischen Staatsbahnen. Die großen französischen Eisenbahngesellschaften haben eine E. für kleine Pakete unter 5 kg, deren Wert 100 Frank nicht übersteigt, zu einem billigen Tarif mit festen Sätzen eingeführt, bis zu 3 kg 1 Fr., bis zu 5 kg 1,2 Fr. In England entspricht der Parcelverkehr der E. und zugleich der deutschen Postpaketbeförderung. Erleichtert wird dieser Verkehr durch die auf den meisten englischen Eisenbahnen bestehende obligatorische bahnseitige An- und Abfuhr der Güter. Die Sätze betragen für 1 englisches Pfund (etwa 1/2 kg) bis zu 50 englischen Meilen (etwa 80 km) 4 Pence (etwa 40 Ps.), für mehr als 50 Meilen 6 Pence, für 5 englische Pfund bis 50 Meilen 6 Pence, bis 100 Meilen 9 und darüber 10 Pence.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.
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