Fallgitter

[298] Fallgitter, in Festungen, Burgen etc. ein aus Balken gefertigtes Gittertor, das, mittels einer Kette und einer Welle bewegbar, leicht ausgezogen und niedergelassen werden konnte. Das F. war schon den Römern bekannt. Mitunter wendete man statt dessen auch einzelne Balken (Fallbäume) an. Jetzt werden an Stelle der F. meist eiserne, zweiflügelige oder Stahltore gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 298.
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