Fetwa

[493] Fetwa (arab.), das Rechtsgutachten eines Mufti Aus den Fetwas setzt sich das türkische Gewohnheitsrecht zusammen. Das F. des Scheich ul Islam ist in der Türkei zur Gültigkeit jedes neuen Staatsgesetzes oder sonstiger fundamentaler Neuerungen der Regierung erforderlich. – F.- Hane (»Fetwahaus«) heißt in Konstantinopel die Behörde, welcher der Scheich ul Islam vorsteht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 493.
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