[775] Forsteinteilung, ein Teil der Forsteinrichtung (s.d.), ist teils eine administrative in Forstreviere (Oberförstereien) und Schutzbezirke, teils eine wirtschaftliche in Wirtschaftsfiguren und Betriebsverbände. Forstreviere sind die einem verwaltenden Beamten (Oberförster, Revierförster) zur Betriebsführung und Rechnungslegung überwiesenen Waldbezirke. Sie zerfallen in Schutzbezirke, die mit Aufsichtsbeamten zur Handhabung des Forstschutzes und der Betriebsaufsicht (Förstern) besetzt sind. Wirtschaftsfiguren sind die innerhalb eines Forstreviers durch die Einteilung gebildeten Flächenabschnitte mit dauernder Begrenzung und angestrebter Einheit der Wirtschaft. Man unterscheidet: Jagen, d. h. regelmäßige, durch geradlinige Aufhiebe (Gestelle, Schneisen) begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit (s.d.) unabhängigen Größe, ferner Distrikte, d. h. unregelmäßig begrenzte, an Terrainbildung und Wege angelehnte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit unabhängigen Größe, endlich Schläge, d. h. regelmäßig oder unregelmäßig begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit abhängigen Größe. Die Wirtschaftsfiguren zerfallen in Abteilungen, d. h. gleichartige oder zu gleichartiger Behandlung bei der Betriebsregelung geeignete, durch die Vermessung ausgeschiedene, allseitig begrenzte Flächenabschnitte innerhalb der Wirtschaftsfiguren. In einigen Staaten (Sachsen, Württemberg) heißen diese Flächenabschnitte Unterabteilungen, dagegen die Wirtschaftsfiguren Abteilungen. Betriebsverbände (Blöcke) nennt man die Gesamtheit der durch den Betrieb zu einem selbständigen Ganzen verbundenen Waldflächen innerhalb eines Forstreviers. Betriebsklassen sind Betriebsverbände mit vorhandenem oder angestrebtem regelmäßigen Altersklassenverhältnis des Holzes, Hiebzüge dagegen Teile von Betriebsklassen mit regelmäßiger Hiebfolge in derselben örtlichen Richtung und Zeitfolge. Vgl. Kaiser, Die wirtschaftliche Einteilung der Forsten (Berl. 1902).