Freiherr

[68] Freiherr, die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, der keinem Größern zu Diensten verpflichtet war, jetzt Titel der Adligen, die den nächsten Rang nach den Grafen haben, dem Baron (s.d.) entsprechend (s. Adel, S. 100f.). Die Gemahlin eines Freiherrn wird Freifrau, die Tochter Freiin oder Freifräulein genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 68.
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