Fronleichnamsfest

[168] Fronleichnamsfest (Sakramentstag, heiliger Blutstag, Prangtag, Festum corporis Christi oder bloß Corpus Christi, franz. la Fête-Dieu), hohes Fest der römischen Kirche zur Feier der Transsubstantiation, d. h. der wunderbaren Verwandlung der gesegneten Hostie in den Leib Christi, deutsch Fronleichnam, d. h. des Herrn (Fron) Leib. Infolge einer Vision, welche die Lütticher Reklusennonne Juliane gehabt, verbreitete sich diese Feier zuerst in den Niederlanden und wurde 1264 vom Papst Urban IV und durch Clemens V. auf dem Konzil zu Vienne 1311 zu allgemeiner Bedeutung erhoben. Johann XXII. befahl 1316 das noch jetzt den Glanz- und Mittelpunkt des Festes bildende Herumtragen des Sakraments in besonders feierlicher Prozession. Das Festoffizium hat nach der Angabe des Papstes Sixtus IV. Thomas von Aquino zum Verfasser. Zum Tage des Festes ist der Donnerstag nach Trinitatis gewählt im Hinblick auf den Gründonnerstag, den ursprünglichen Gedächtnistag des Abendmahls; in Frankreich und Elsaß-Lothringen wird jedoch der nächste Sonntag gefeiert. Der Glanz des Festes soll »die Herrlichkeit der katholischen Kirche auch vor den Augen ihrer Gegner offenbaren und deren Seelen erschüttern und gewinnen«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 168.
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