Galgensteuer

[267] Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 267.
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