[312] Gambit, beim Schachspiel eine Spieleröffnung, wobei vom Anziehenden in den ersten Zügen ein Bauer scheinbar ohne Ersatz preisgegeben wird. Das G. ist ein angenommenes, wenn der Gambitbauer geschlagen, ein abgelehntes, wenn er nicht geschlagen wird. Gibt der Nachziehende ein G., so wird das »G. in der Rückhand« genannt. Man wendet das G. an, um das Zentrum des Gegners zu sprengen, den[312] eignen Figuren einen Weg zu bahnen und so den Angriff zu erhalten.