[503] Geistiges Eigentum ist der Inbegriff derjenigen Befugnisse, die dem Urheber eines Geistesprodukts über dieses zustehen. Da Eigentum im Rechtssinne nur an körperlichen Sachen besteht, so ist diese Bezeichnung unrichtig, weshalb sie jetzt durch den Ausdruck Urheberrecht (literarisches, artistisches) ersetzt zu werden pflegt (s. Urheberrecht).
Brockhaus-1911: Geistiges Eigentum · Industrielles Eigentum · Literarisches Eigentum · Gewerbliches Eigentum · Eigentum · Eigentum ist Diebstahl
Kirchner-Michaelis-1907: Eigentum ist Diebstahl · Eigentum
Mauthner-1923: Eigentum ist Diebstahl
Meyers-1905: Gewerbliches Eigentum · Literarisches Eigentum · Nacktes Eigentum · Eigentum · Eigentum ist Diebstahl · Eigentum, feindliches