Gentleman

[582] Gentleman (engl., spr. dschéntl'män, entsprechend im gewissen Sinn den französischen Ausdrücken »gentilhomme« und »galant-homme«, mehr noch dem italienischen gentiluomo) ist zunächst in England eine Standesbezeichnung. Früher bezeichnete man mit G. den wappenberechtigten Mann von Geburt, den Angehörigen der Gentry im Gegensatz zum Mitglied des Adels (nobility) auf der einen und zu der großen nicht[582] gesellschaftsfähigen Masse auf der andern Seite. Später dehnte man den Begriff aus auf alle Personen, die vermöge ihrer Stellung und Bildung oder ihres Reichtums berechtigt sind, in der guten Gesellschaft zu verkehren. In diesem Sinn wird die Mehrheit »gentlemen« häufig gebraucht als Anrede: »Meine Herren«, wie z. B. in der bekannten Anrede an beide Häuser des Parlaments: »Mylords and Gentlemen«, als Bezeichnung für die Mitglieder des Unterhauses im Gegensatz zu den mit Mylords angeredeten Mitgliedern des Oberhauses. G. hat aber auch, abgesehen von der Standesbezeichnung, noch eine doppelte, auf Charakter und Weltbildung bezügliche Bedeutung, sofern man einerseits auch einen Ehrenmann und anderseits einen Mann von Lebensart und gutem Ton als G. bezeichnet. Endlich wird das Wort vielfach mit andern verbunden und erlangt dadurch wieder einen besondern Sinn, z. B. gentlemen-at-arms, eine aus Offizieren gebildete königliche Leibgarde; gentlemen-commoners, auf eigne Kosten Studierende, im Gegensatz zu den Stipendiaten, als auch meist die Studenten vornehmern Standes. G. of the king's bedchamber, Kammerjunker oder richtiger Kämmerer; G. Usher, Zeremonienmeister. Der Teufel wird scherzweise als old g. bezeichnet, ein Lakai als gentleman's gentleman, ein Straßenräuber als g. of the road.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 582-583.
Lizenz:
Faksimiles:
582 | 583
Kategorien: