[670] Gesamtregierung (Kondominat) ist die ungeteilte Herrschaft mehrerer Personen über ein und dasselbe Gebiet. Sie kam in Deutschland früher nicht selten vor, namentlich in der Form des Gesamtlebens; doch schritten die Mitregenten vielfach zur wirklichen Landesteilung. Ein eigentümlicher Fall der G. ergab sich infolge des deutsch-dänischen Krieges von 1864, indem Österreich und Preußen die Elbherzogtümer in eine G. nahmen. Die Gasteiner Konvention von 14. Aug. 1865 überwies die Verwaltung von Holstein an Österreich und diejenige von Schleswig an Preußen, ohne jedoch die Gemeinsamkeit der Souveränität zu beseitigen. Durch den Prager Frieden kamen dann die Herzogtümer an Preußen. Auch das Verhältnis der verbündeten deutschen Regierungen zu dem Reichsland Elsaß-Lothringen hat man als G. aufgefaßt. Die Staatsgewalt wird dort vom Kaiser namens des Reiches ausgeübt.