[597] Hackwaldbetrieb (Haubergsbetrieb), eine Verbindung der Niederwaldwirtschaft mit vorübergehender landwirtschaftlicher Bodenbenutzung, die seit Jahrhunderten in einigen Gegenden des Rheins, Westfalens und des Odenwaldes heimisch ist. Nach dem Abtrieb des Niederwaldes wird der Boden zwischen den stehen bleibenden Holzstöcken schollig gehackt und, nachdem er trocken geworden, im Nachsommer entweder in kleinen, mit Reisholz vermengten Meilern (dies Verfahren heißt Schmoden) oder durch freies, an einer Seite angelegtes und über die ganze Fläche schreitendes Feuer (Überlandbrennen) in Rasenasche verwandelt, worauf man Buchweizen oder Roggen breitwürfig sät und vermittelst des Hainhaachs (altdeutschen Hakenpflugs) oder mit der Hacke unterbringt. Nach ein- bis zweimaliger Fruchtbestellung verbleibt der Boden der Holzerzeugung, und die emporgewachsenen Stockloden bilden weiterhin den Niederwaldbestand. Die Hackwaldungen sind meist Eigentum der bäuerlichen Gemeinden, im Kreise Siegen (Provinz Westfalen) jedoch im Besitz von Waldgenossenschaften (s. d.). Die Siegener Hackwaldungen (Hauberge, in der Eifelgegend Lohhecken genannt) sind in 1620 Jahresschläge (Haue) geteilt. Von diesen wird alljährlich einer im Frühjahr zum Raumen, d. h. Schälen der Lohe und Abholzen der Eichenstangen, bestimmt, worauf dann das Astholz und die Grasnarbe gebrannt werden (Hainen) und das Land nach dieser Aschendüngung mit Winterroggen bestellt wird. Nach der Ernte erfolgt entweder noch eine zweite und dritte Bestellung, oder man unterläßt die Benutzung, bis das Land zur Viehweide dienen kann, was von da ab bis zum abermaligen Abholzen geschieht. Der H. hat in Gebirgsgegenden mit dichter Bevölkerung, die arm an Ackerland sind, eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Vgl. Strohecker, Die Hackwaldwirtschaft (2. Aufl., Münch. 1867).