Haltestellen

[671] Haltestellen, kleine Eisenbahnstationen, die von den Schnellzügen ohne Aufenthalt durchfahren werden, z. T. auch nur dem Güterverkehr dienen und dann wohl als Ladestellen bezeichnet werden. Nach der amtlichen Einteilung der preußischen Staatsbahnen sind H. Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr, Haltepunkte dagegen Stationen ohne solche. (Weichen für Privatanschlüsse kommen dabei nicht in Betracht und können mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen auch auf der freien Strecke angelegt werden.) »Bahnhöfe« sind nach diesem in Preußen eingeführten amtlichen Sprachgebrauch Stationen mit bedeutenderm Verkehr, während das Wort »Station« ganz allein jede Stelle bezeichnet, an der Eisenbahnzüge regelmäßig halten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 671.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika