Hausgesetze

[888] Hausgesetze (Hausverträge, Hausverfassungen, Familienpakte, Familienstatute) sind Bestimmungen, die seit Beginn des 14. Jahrh. von den Familien des hohen Adels vermöge ihrer Autonomie (s. d.) zur Regelung des Vermögens-, Familien- und Erbrechts getroffen sind. Die hausgesetzlichen Bestimmungen der deutschen regierenden Fürstenhäuser sind meist, soweit sie auf das Staatsrecht Bezug haben, in die Verfassungen, z. B. in die preußische Verfassungsurkunde (Art. 53 ff.), übergegangen. Durch die Artikel 57 und 58 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 83 der Grundbuchordnung und § 2 des Einführungsgesetzes zum Zwangsversteigerungsgesetz sind die H., bez. Hausverfassungen der landesherrlichen Familien, des vormaligen Reichsadels sowie der fürstlichen Familie Hohenzollern aufrecht erhalten worden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 888.
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