Heimatsort

[85] Heimatsort eines Schiffes ist derjenige Ort, von dem aus die (Binnen-) Schiffahrt mit diesem Schiffe betrieben wird. Kommen hiernach mehrere Orte in Betracht, so gilt in erster Linie als H. der Ort der Geschäftsniederlassung oder Hauptniederlassung und in Ermangelung derselben der Wohnsitz des Schiffseigners (s. d.). Fehlen alle diese Anhaltspunkte, so ist der H. dort, wo der Schiffseigner zur Gewerbesteuer oder Einkommensteuer veranlagt ist. Vgl. Binnenschiffahrtsgesetz, § 6.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 85.
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