Heroldsamt

[228] Heroldsamt, in manchen Staaten eine Behörde für Standes- und Adelssachen (s. Herold). Das preußische H., das zum Ressort des königlichen Hausministeriums gehört, wurde in seiner jetzigen Gestalt 1855 errichtet (das vom König Friedrich I. 1706 eingesetzte Oberheroldsamt wurde unmittelbar nach seinem Tod aufgehoben) und wird nach den Grundsätzen der Heraldik geleitet. Der Vorsitzende führt den Titel Heroldsmeister. In Bayern werden die Adelssachen vom-Staatsministerium des königlichen Hauses und des Äußern besorgt. In Rußland führt das Departement des Senats für Heraldik den Titel H. Auch hier heißt ein Mitglied dieses Amtes, das sich namentlich mit den Zeremonialien befaßt, Heroldsmeister.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 228.
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